DE102007047035A1 - Kraftfahrzeug mit einem Dachabschnitt - Google Patents

Kraftfahrzeug mit einem Dachabschnitt Download PDF

Info

Publication number
DE102007047035A1
DE102007047035A1 DE200710047035 DE102007047035A DE102007047035A1 DE 102007047035 A1 DE102007047035 A1 DE 102007047035A1 DE 200710047035 DE200710047035 DE 200710047035 DE 102007047035 A DE102007047035 A DE 102007047035A DE 102007047035 A1 DE102007047035 A1 DE 102007047035A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
motor vehicle
vehicle according
roof
trough
roof section
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE200710047035
Other languages
English (en)
Inventor
Gerd-Dieter Reinhardt
Dietmar Kutz
Udo Vondeberg
Mathias Wiehle
Jürgen STIEG
Tobias Bexten
Oliver Hubertus
Matthias Lossau
Andreas Poser
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Volkswagen AG filed Critical Volkswagen AG
Priority to DE200710047035 priority Critical patent/DE102007047035A1/de
Publication of DE102007047035A1 publication Critical patent/DE102007047035A1/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R9/00Supplementary fittings on vehicle exterior for carrying loads, e.g. luggage, sports gear or the like
    • B60R9/04Carriers associated with vehicle roof
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R5/00Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem Dachabschnitt (3). Erfindungsgemäß weist der Dachabschnitt (3) wenigstens eine Nutzfläche, insbesondere wenigstens eine durch eine muldenförmige Vertiefung (5) ausgebildete Nutzfläche, auf, die mittels eines verlagerbaren, in einer Offenstellung die Nutzfläche wenigstens bereichsweise freigebenden Abdeckelementes (11) abdeckbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem Dachabschnitt gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Aus dem Stand der Technik ist beispielsweise der VW-Bus als Campingvariante bekannt, dessen Dach eine Öffnung aufweist, die von einer höhenverstellbaren Markise überdeckt ist. Aufgrund der Höhenverstellbarkeit dieser Dachmarkise wird im Innenraum eine lichte Höhe geschaffen, unter der eine Person sich stehend aufhalten kann.
  • Bekannt ist es auch bei einem Kraftfahrzeug an einer Reling des festen Daches einen Gepäckträger anzubringen, an dem ein verschließbarer Gepäckkasten befestigt ist.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die Nutzungsmöglichkeiten eines Kraftfahrzeugs zu erweitern.
  • Diese Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen offenbart.
  • Nachfolgend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der beigefügten Figuren beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Basisausführung eines erfindungsgemäßen Abdeckelements gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel;
  • 2 und 3 jeweils eine perspektivische Ansicht entsprechend der 1;
  • 4 eine perspektivische Ansicht gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel;
  • 5 bis 7 jeweils Seitenansichten des Dachabschnittes des Kraftfahrzeugs;
  • 8 und 9 jeweils eine perspektivische Ansicht des dritten Ausführungsbeispiels;
  • 10 eine perspektivische Ansicht einer Abwandlung des dritten Ausführungsbeispiels;
  • 11 und 12 jeweils eine perspektivische Ansicht des vierten Ausführungsbeispiels;
  • 13 eine perspektivische Ansicht des fünften Ausführungsbeispiels;
  • 14 eine perspektivische Ansicht einer Abwandlung des fünften Ausführungsbeispiels;
  • 15 und 16 jeweils eine perspektivische Ansicht eines sechsten Ausführungsbeispiels;
  • 17 bis 19 jeweils eine perspektivische Ansicht eines siebten Ausführungsbeispiels;
  • 20 bis 22 jeweils eine Seitenansicht und zwei Draufsichten des siebten Ausführungsbeispiels;
  • 23 eine perspektivische Ansicht einer Abwandlung des siebten Ausführungsbeispiels;
  • 24 bis 27 jeweils perspektivische Ansichten sowie eine Explosionsansicht des achten Ausführungsbeispiels;
  • 28 bis 34 gemäß dem neunten Ausführungsbeispiel unterschiedliche Varianten einer Leiteranordnung; und
  • 35 und 36 jeweils in einer vergrößerten Detailansicht eine Verriegelungseinrichtung zur Arretierung des Abdeckelements.
  • Ein in der 1 teilweise dargestelltes Fahrzeug 1 weist einen Dachabschnitt 3 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel auf. Der Dachabschnitt 3 ist mit einer muldenförmigen Vertiefung 5 versehen. Diese besteht im wesentlichen aus einer gegenüber dem Dachabschnitt 3 tiefer angeordneten Bodenfläche 7, welche über Seitenwände 9 mit dem Dachabschnitt 3 verbunden und als einteiliges Umformblech hergestellt ist. Varianten der Bodenfläche 7 oder des Dachabschnitts 3 können auch als austauschbare Module hergestellt sein. Die muldenförmige Vertiefung 5 ist durch einen Tragboden 11 überdeckbar. Der Tragboden 11 bildet dabei eine Art Deckel bzw. ein Abdeckelement für die muldenförmige Vertiefung 5. Die muldenförmige Vertiefung 5 kann entweder nur einen Teil des Fahrzeugdaches oder im Wesentlichen das gesamte Dach des Fahrzeugs 1 einnehmen.
  • In den 1 und 2 stellt die muldenförmigen Vertiefung 5 einen Stauraum zur Aufnahme von Gegenständen 13 bereit. Die Gegenstände 13 sind, wie dargestellt, vorzugsweise Gepäckstücke. Der Tragboden 11 bildet dabei ein Haltemittel zur sicheren Aufbewahrung der Gegenstände 13 im Stauraum in einer Transportstellung. In der Transportstellung, d. h. insbesondere während der Fahrt, sind die Gegenstände 13 von dem Tragboden 11 überdeckt, d. h. der Tragboden 11 ist geschlossen. Zum Herausnehmen und Hineinlegen von Gegenständen 13 ist der Tragboden 11 linear verschiebbar am Dachabschnitt 3 gelagert. Dazu sind gemäß den 1 und 2 Schiebelager 15a, 15b vorgesehen, die vorzugsweise aus zwei gegenüberliegenden Schiebeführungen gebildet werden.
  • Wie aus der 1 hervorgeht, ist der Tragboden 11 in der Pfeilrichtung I in eine Offenstellung verschiebbar. Um den Raumbedarf des sich in der Offenstellung befindlichen Tragbodens 11 zu reduzieren, kann der Tragboden 11 aus nicht näher dargestellten Einzelsegmenten ausgebildet sein, die beim Freilegen der Nutzfläche bzw. des Stauraums 5 teleskopartig ineinander verschiebbar sind. Gemäß der 2 ist der Tragboden 11 in einer Pfeilrichtung II aus seiner Offenstellung in eine Schließstellung verschiebbar, in welcher der Tragboden 11 das Haltemittel für die Gegenstände 13 und gleichzeitig einen Last aufnehmenden d. h. begehbaren Boden bildet.
  • In der 3 ist in einer Abwandlung des ersten Ausführungsbeispiels der Tragboden 11 mit einem seitlich nach unten gezogenen Tragbodenabschnitt 17 dargestellt. Der nach unten gezogenen Tragbodenabschnitt 17 überdeckt in seiner Schließstellung eine Ladekante 19 reduzierter Höhe (bessere Erreichbarkeit) in mindestens einer Seitenwand 9 der muldenförmigen Vertiefung 5. In die untere Ladekante 19 ist dabei eines der Schiebelager 15a integriert.
  • Für eine zusätzliche wasserdichte Abdichtung des Tragbodens 11 kann gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der 4 eine flexible Abdeckplane 23 vorgesehen sein. Eine solche flexible Abdeckplane 23 kann entlang von seitlichen Relingstangen 21a und 21b geführt sein, die beabstandet voneinander auf gegenüberliegenden Fahrzeuglängsseiten verlaufen.
  • Die Abdeckplane 23 ist aus einem flexiblen, biegsamen Material hergestellt, wobei in einer Offenstellung der Abdeckplane 23 der Tragboden 11 bzw. die muldenförmige Vertiefung 5 zugänglich ist. Die Abdeckplane 23 kann auf- und abrollbar in einem dachseitigen Staukasten bzw. in der muldenförmigen Vertiefung 5 aufgenommen sein.
  • Wie in der 4 mit dem Pfeil 27 schematisch angedeutet, ist für eine seitliche Abdichtung im Bereich zwischen den Relingstangen 21a und 21b sowie dem Dach ebenfalls eine seitliche Abdeckplane oder dergleichen vorgesehen. Eine solche seitliche Abdeckplane kann auf vielfältigste Weise ausgebildet sein, so z. B. als eine aus dem Dach bzw. der muldenförmigen Vertiefung ausziehbare Plane oder Wand, die bei montierten Relingstangen 21a, 21b an diesen befestigt werden kann, wie dies lediglich äußerst schematisch in den 5 und 6 dargestellt ist.
  • In der 5 ist die seitliche Abdeckwand 35 lediglich äußerst schematisch in einer versenkten Stellung dargestellt, bei der die Relingstangen 21a, 21b noch nicht montiert sind. In der 6 dagegen sind die Relingstangen 21a, 21b montiert, was hier nur am Beispiel der Relingstange 21b gezeigt ist. Hier kann nun, wie durch den Pfeil 29 schematisch gezeigt, die Abdichtseitenwand 35 aus der muldenförmigen Vertiefung 5 bzw. aus dem Dach heraus nach oben ausgezogen und entsprechend an der Dachrelingstange 21b festgelegt werden.
  • Gegebenenfalls ist auch eine Variante und Ausgestaltung denkbar, bei der die Relingstangen 21a, 21b gemeinsam mit der Abdeckplane 23 bzw. den seitlichen Abdeckwänden 35 in der muldenförmigen Vertiefung 5 bzw. im Dachabschnitt 3 versenkbar aufgenommen sind. Hierfür ist es dann erforderlich, zuerst die Abdeckplane 23 in ihre aufgerollte Geschlossenstellung zu überführen, so dass die Verlagerung der Relingstangen 21a, 21b freigegeben ist. Inwieweit sich dabei bestimmte zuvor genannte Bauteile bzw. Gegenstände über die Fahrzeugrückseite zu erstrecken haben, ergibt sich aus den jeweils konkret gegebenen Konstruktions- und Designvorgaben.
  • 7 zeigt einen Detailausschnitt der Relingstange 21. Die Relingstange 21 bildet mit dem Dachabschnitt 3 mindestens eine seitliche Öffnung 33, die mittels der vorzugsweise perforierten Wände 35 verschließbar sind. In der gezeigten Variante ist die perforierte Wand 35 als wabenförmiges Gitter ausgebildet. Die perforierte Wand 35 kann entweder fest in die Relingstange 21 integriert oder lösbar befestigt sein. Sie kann aus einem flexiblen Material oder aus einem starren Bauteil, z. B. einer Platte, gebildet sein.
  • In den 8 und 9 ist ein Dachabschnitt 3 gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel dargestellt, in dessen muldenförmiger Vertiefung 5 eine Schutzpolsterung 31 aufgenommen ist, die mit dem Last tragenden Tragboden 11 abgedeckt werden kann. In der 9 ist als Ladegut ein auf dem Schutzpolster 31 abgestellter Gegenstand 13 gezeigt. Damit der Gegenstand 13 während der Fahrt gesichert ist, sind Haltemittel 37 vorgesehen, welche den auf dem Schutzpolster 31 abgestellten Gegenstand 13 in seiner Position halten. So zeigt 9 diese Haltemittel 37 in ihrer Funktionsstellung, in der diese den auf dem Schutzpolster 31 abgestellten Gegenstand 13 fixieren. Die Haltemittel 37 weisen hier beispielsweise zwei Gurtrollen 39a und 39b auf. Die Gurtrollen 39a und 39b können in den Dachabschnitt 3 integriert sein. Zwei Gurte 41a und 41b der Gurtrollen 39a und 39b sind in einem Abstand voneinander angeordnet. Die freien Gurtenden 43a und 43b sind in ihren ausgezogenen Lagen zum Festspannen der Gegenstände 13 an einer den Gurtrollen 39a und 39b gegenüberliegenden Seite des Daches mit Befestigungsmitteln (nicht dargestellt) verbunden.
  • Die Haltemittel 37 können in Abwandlung zu den beiden, in den 8 und 9 gezeigten Gurten 41a und 41b, wie in 10 dargestellt, von einer integrierten Tuchrolle 45 gebildet werden. Dabei nimmt das großflächige Tuch 47 der Tuchrolle 45 einen überwiegenden Teil der Dachbreite ein. In der ausgezogenen Lage kann das Tuch 47 fixiert werden. Dazu weist das Dach Befestigungsmitteln an einer der Tuchrolle 45 gegenüberliegenden Seite des Daches auf. Die Tuchrolle 45 dient zum Festspannen des auf der Schutzpolsterung 31 abgestellten Gegenstandes 13. Aufgrund seiner vergleichsweise weichen Materialbeschaffenheit kann sich das Schutzpolster 31 dem Boden des darauf abgestellten Gegenstands 13 anpassen, wodurch eine vollflächige Auflage des Gegenstands 13 gewährleistet ist.
  • Der Tragboden 11 kann, wie in dem vierten Ausführungsbeispiel der 11 dargestellt, auch aus türartig schwenkbar am Dach des Kraftfahrzeugs 1 gelagerten Klappen 49a und 49b gebildet werden. Je nach Größe und Anzahl der auf dem Schutzpolster 31 (analog zu 8, 9, 10 ausgebildet) aufgelegten Gegenstände 13 können die Klappen 49a und 49b aus einer Offenstellung nach innen aufeinander zu geklappt werden, bis diese an den Gegenständen 13 anliegen. In diesen Lagen werden die Klappen 49a und 49b mittels eines die Klappen 49a und 49b verbindenden Haltemittels 51 in ihren Transportlagen festgehalten, wodurch die Gegenstände 13 sicher fixiert sind. Sind keine Gegenstände 13 auf dem Tragboden 11 vorhanden, können die Klappen 49a und 49b in eine geschlossene Lage gebracht werden, in der die die Schutzpolsterung 31 aufnehmende muldenförmige Vertiefung 5 überdeckt ist. Zur beschädigungsfreien Anlage der Klappen 49a und 49b können diese, wie in 12 dargestellt türartig mit Schutzmatten, z. B. mit einer Polsterung 53a, 53b versehen gelagert sein. Die Klappen 49a und 49b überdecken in der geschlossenen Lage die muldenförmige Vertiefung des Dachabschnitts 3. In einer geöffneten Lage können die Klappen 49a und 49b in einer Doppelfunktion auch eine Sitz- und/oder Liegefläche ausbilden.
  • Wie in dem fünften Ausführungsbeispiel gemäß der 13 dargestellt, können zwei Klappen bzw. Sitzlehnen 55a und 55b an zwei gegenüberliegenden Seiten des Dachabschnitts 3 türartig schwenkbar gelagert angeordnet und mit entsprechenden Abstützmitteln in einer vorgegebenen Schwenkposition abgestützt gehaltert sein, z. B. durch Anschläge, Schwenkbegrenzer etc. Bevorzugt sind zwei Paare von Sitzlehnen bzw. Klappen 55a und 55b, sowie 57a und 57b nebeneinander oder beabstandet voneinander in Dachquerrichtung verlaufend vorgesehen, wobei in den beiden muldenförmigen Vertiefungen 5a, 5b hier Polsterelemente angeordnet und aufgenommen sein können, die entweder zum Abstellen schwerer Gegenstände oder aber auch als Sitz- bzw. Liegepolster für Personen dienen können, wie dies zuvor bereits geschildert worden ist. Auch können bei herausgenommenen Polsterelementen 31a, 31b die Stauräume 5a, 5b anderweitig genutzt werden; letzteres gilt auch für sämtliche zuvor gewürdigten, vergleichbaren Ausführungsbeispiele. Im abgeklappten, geschlossenen Zustand bilden die Klappen 55a, 55b und 57a, 57b dann analog zu sämtlichen vorherigen Ausführungsformen einen stabilen, begehbaren Tragboden 11 aus, und zwar gegebenenfalls gemeinsam mit daran angrenzenden, z. B. ebenfalls aus einem gleichen Material gefertigten Dachabschnitt, wie z. B. dem Dachabschnitt 11a der 13.
  • In der Ausführungsform nach 14 sind Klappen 59a und 59b vorgesehen, die entlang einer in Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden Mittellinie 61 des Dachabschnitts 3 türartig schwenkbar gelagert sind. Die Klappen 59a und 59b können zur Freigabe der muldenförmigen Vertiefung(en) 5 im Bereich der Mittellinie 61 aufgeschwenkt nach oben abragen. In den Mulden können wiederum Polsterungen aufgenommen sein, um schwere Gegenstände abzustützen. Auch können hierdurch gegebenenfalls in Verbindung mit einer klappenseitigen Polsterung entgegengesetzt aufgerichtete, dachseitige Sitzbänke ausgebildet werden.
  • Ein sechstes Ausführungsbeispiel ist in 15 dargestellt. Unter mindestens einer hier türartig am Dach des Kraftfahrzeugs 1 schwenkbar gelagerten Klappe 63a als Abdeckelement einer Nutzfläche ist eine Fahrradhalterung 65a integriert. In der geschlossenen Lage der Klappe 63a ist die muldenförmige Vertiefung 5 des Dachabschnitts 3 und die Fahrradhalterung 65a überdeckt. In der geöffneten Lage der Klappe 63a bildet das in der Vertiefung aufgenommene Schutzpolster 31 eine Stellfläche für ein Fahrrad 67. Die Fahrradhalterung 65a kann z. B. aus einer waagerechten Ebene in eine senkrechte Ebene herausgeklappt und am Fahrrad sowie in der Halteposition fixiert werden. Dazu weist die Fahrradhalterung 65a eine versenkbare Haltestange 69 auf, an deren freies Ende eine Fixiereinrichtung 71 angeordnet ist, die ein Rahmenteil des Fahrrads 67 umgreift.
  • In Abwandlung kann, wie in 16 dargestellt, lediglich eine örtlich begrenzte, türartig am Dach des Kraftfahrzeugs schwenkbar gelagerte Klappe 63b vorgesehen sein, die in einer geschlossenen Lage eine integrierte Fahrradhalterung 65b überdeckt. Zum Halten des auf dem Dach stehenden Fahrrades 67 ist die Fahrradhalterung 65b bei geöffneter Klappe 63b in ihre Gebrauchsstellung herausklappbar. Das Fahrrad 67 steht hier mit den Reifen unmittelbar auf dem Dach und nicht auf der Nutzfläche. Die Klappe 63b kann hier insbesondere auch integraler Bestandteil eines erfindungsgemäßen Abdeckelementes bzw. Tragbodens 11 sein, wie er bereits zuvor beschrieben worden ist.
  • 17 zeigt ein Fahrzeug 1 gemäß dem siebten Ausführungsbeispiel, dessen Abdeckelement als ein begehbarer Tragboden 11 ausgebildet ist. Ein Tragbodenabschnitt 11a bildet eine Rückenlehne einer Sitz- und/oder Liegefläche. Dazu ist der Tragbodenabschnitt 11a schwenkbar an dem benachbarten Tragbodenabschnitt gelagert und in der gezeigten Schwenkposition fixiert.
  • In 18 ist in einer Abwandlung neben dem Tragbodenabschnitt 11a, der z. B. eine Rückenlehne einer Sitz- und/oder Liegefläche bildet, auch ein zweiter Tragbodenabschnitt 11b dargestellt, der z. B. aus einer dem Dach angepassten, gegenüber einem Tragbodenmittelabschnitt 11e abgewinkelten Lage in eine waagrechte Lage verschwenkbar ist, und zwar zur Ausbildung einer im Wesentlichen ebenen Liegefläche.
  • Neben der, insbesondere zur Ausbildung von separaten nebeneinanderliegenden Liegeflächen weiteren Aufteilung des Tragbodens 11 in einzelne Tragbodenabschnitte 11a, 11b, 11c und 11d ist in 19 eine Arretierungsmöglichkeit für geneigt eingestellte Rückenlehnen einer Sitz- und/oder Liegefläche dargestellt. Eine Arretierungsvorrichtung 73 weist einen an dem Tragbodenabschnitt 11c schwenkbar gelagerten Bügel 75 auf. Der Bügel 75 weist eine Querstange 77 auf, die in eine von mehreren Rastmulden 79 einer Rastschiene 81 des Dachabschnitts 3 lösbar arretierbar ist. Gemäß der 19 ist jedem der Tragbodenabschnitte 11a, 11b, 11c und 11d eine eigene Arretierungsvorrichtung 73 zugeordnet, so dass die Schwenkwinkel jeder Rückenlehne einer Sitz- und/oder Liegefläche unabhängig voneinander einstellbar sind. In gleicher Weise wie die Rückenlehnen können auch die Beinauflagen mit entsprechenden Arretierungsvorrichtungen 73 versehen sein. Die Begrifflichkeit „Bein" und „Rücken" sind hier nur beispielhaft aus Gründen der Übersichtlichkeit gewählt. Selbstverständlich können die Rückenteile auch Beinteile sein und umgekehrt.
  • 20 zeigt die ersten und zweiten Tragbodenabschnitte 11a und 11b in einer beispielhaften Benutzung von der Seite. Die Dimensionen der Rückenlehnen der die Sitz- und/oder Liegefläche bildenden Tragbodenabschnitte 11a, 11b, 1 1c und 11d sind an die durchschnittliche Statur eines Menschen 83a, 83b ergonomisch angepasst.
  • Die Rückenlehnen einer Sitz- und/oder Liegefläche bildenden Tragbodenabschnitte 11a, 11b, 11c und 11d können auch, wie in 21 dargestellt, allesamt waagerecht ausgerichtet sein, um z. B. eine horizontale Liegefläche bereitzustellen.
  • 22 zeigte eine Draufsicht der Seitenansicht von 20. Zwei Tragbodenabschnitte 11a und 11c sind zur Bildung von Rückenlehnen einer Sitz- und/oder Liegefläche aufgestellt. Die Tragbodenabschnitte 11b und 11d bilden z. B. Beinauflagen, die gegen die Waagrechte geneigt sein können. Die Menschen sitzen hier einander zugewandt gegenüber.
  • In der in der 23 gezeigten Abwandlung kann zusätzlich zu den Tragbodenabschnitten 11a, 11b, 11c und 11d auch der mittlere Tragbodenabschnitt 85 verlagert werden. Hierzu ist der mittlere Tragbodenabschnitt 85 verschwenkbar am Dachabschnitt 3 gelagert. In seiner Offenstellung ist die darunter liegende muldenförmige Vertiefung 5 frei zugänglich.
  • Im achten Ausführungsbeispiel gemäß den 24 bis 27 ist das in den vorangegangenen Figuren gezeigte Abdeckelement bzw. der Tragboden 11 Teil eines auf dem Dachabschnitt 3 angeordneten zeltartigen Aufbaus. Der zeltartige Aufbau wird in der 24 als seitlich offener Sonnenschutz und in der 25 als ein im Wesentlichen geschlossenes Nachtzelt verwendet. Wie aus den 24 bis 27 hervorgeht, sind an den vorderen und hinteren Enden der Relingstangen 21a und 21b Haltemittel 87a und 87b, etwa Rastlöcher, vorgesehen, in die Enden von Spannbögen 89a und 89b einsetzbar sind. Die Spannbögen 89a und 89b bilden als Zelt-Strukturteile eine Aufnahme für eine Wetterschutzplane 91. Die Spannbögen 89a und 89b sind vorzugsweise lösbar am Dachabschnitt verrastet. Die Plane 91 kann z. B. mit einfachen Klettverschlüssen an den Spannbögen festgelegt werden.
  • In der 25 ist der zeltartige Aufbau als Nachtzelt gezeigt. In Ergänzung zu der Darstellung aus der 24 ist die Wetterschutzplane 91 über Befestigungsmittel mit Seitenwänden 93a und 93b, die vorzugsweise stoffartig sind, verbunden. Auch hier kann die Fixierung wieder über Klettverschlüsse erfolgen.
  • Die 26 zeigt den Zeltaufbau in einer Explosionsdarstellung. An dem Fahrzeug 1 ist die muldenförmige Vertiefung 5 in den Dachabschnitt 3 eingebracht. Die muldenförmige Vertiefung 5 ist von zwei seitlichen Relingstangen 21a und 21b begrenzt. Ein Tragrahmen 95, der vorzugsweise aus Aluminium hergestellt sein kann, trägt in Fahrzeugquerrichtung zwei Scharnierstangen 97a und 97b, an denen die Tragbodenabschnitte 11a, 11b, 11c und 11d schwenkbar gelagert sind. Die Tragbodenabschnitte 11a, 11b, 11c und 11d können vorzugsweise aus Echtholz hergestellt sein. An den Unterseiten der Tragbodenabschnitte 11a, 11b, 11c und 11d sind die Arretierungsvorrichtung 73a, 73b, 73c und 73d angebracht. Mit der Arretierungsvorrichtung 73a, 73b, 73c und 73d erfolgt die Lehnenverstellung. Die beiden Spannbögen 89a und 89b weisen an ihren Enden Rastmittel 99a bis 99d auf, welche in die korrespondierenden Rastlöcher 87a, 87b in den Relingstangen 21a und 21b einsteckbar sind. Die Spannbögen 89a und 89b können als Glasfasergestänge ausgebildet sein. Die Spannbögen 89a und 89b spannen die Wetterschutzplane 91 und die Seitenwänden 93a und 93b auf.
  • Wie oben erwähnt ist, weist das mit den schwenkbar gelagerten Tragbodenabschnitten 11a, 11b, 11c und 11d versehene Abdeckelement 11 den in etwa mittig vorgesehenen Tragrahmen 95 auf. Am Tragrahmen 95 sind in Fahrzeuglängsrichtung vorne und hinten jeweils schwenkbare Tragrahmenteile 96 angelenkt. Auf jedem dieser Tragrahmenteile 96 sowie auf dem mittig vorgesehenen Tragrahmen 95 ist jeweils ein Echtholz-Verkleidungselement aufgebracht, das den Tragrahmen 95 bzw. die Tragrahmenteile 96 bei abgedeckter Vertiefung 5 nach außen hin verkleidet.
  • Der in den 24 bis 26 gezeigte Zeltaufbau kann als ein eigenständiger Zelt-Bausatz ausgeführt sein, der benutzerseitig auf dem Dachabschnitt 3 des Fahrzeugs 1 montierbar bzw. vom Dachabschnitt 3 demontierbar ist und gegebenenfalls auch nachgerüstet werden kann.
  • In der 27 ist die Anordnung nach 26 im Zusammenbau in der Benutzung gezeigt. Die Wetterschutzplane 91 kann zur Bildung eines Sonnenschutzdaches in eine Überkopflage ausgerichtet werden, in der alle Seiten des Zeltaufbaus frei zugänglich sind.
  • In den 28 bis 34 sind gemäß dem neunten Ausführungsbeispiel unterschiedliche Varianten einer Leiteranordnung 100 gezeigt, über die der Dachabschnitt 3 in einfacher Weise zugänglich ist. So ist gemäß der 28 die Leiteranordnung 100 eine an einer Heckklappe befestigte Leiter, die rückseitig über ein an der Heckklappe befestigtes Reserverad geführt ist. In der 29 ist dargestellt, wie die Leiteranordnung 100 heckseitig an einem Eckbereich 101 vorgesehen sein kann. Dazu sind in den Eckbereich 101 mehrere übereinander angeordnete Mulden 103a, 103b und 103c eingebracht. Innerhalb der Mulden 103a, 103b und 103c sind Trittelemente 105a, 105b und 105c vorgesehen, welche die Mulden 103a, 103b und 103c in einzelne Muldensegmente aufteilen. Die Trittelemente 105a, 105b und 105c bilden zusammen mit den Mulden 103a, 103b und 103c als Fußaufnahmen die Leiteranordnung 100.
  • In der 30 ist eine Abwandlung dargestellt, bei der lediglich eine vertikal langgestreckte Mulde 103 vorgesehen ist. In der Mulde 103 ist neben den Trittelementen auch ein Rückscheinwerfer integriert.
  • Die 31 zeigt eine Leiteranordnung 110, die erfindungsgemäß im heckseitigen Laderaum des Fahrzeugs 1 vorgesehen ist. Dazu sind auskragende Trittelemente 107a, 107b und 107c sprossenartig an einem Türrahmen 109 des Fahrzeugs 1 befestigt. Bei geöffneter Heckklappe bzw. Hecktüre 111 sind die Trittelemente 107a, 107b und 107c zum Aufsteigen zugänglich.
  • Alternativ können, wie in der 32, gezeigt die Trittelemente 107a, 107b und 107c am, vorgesehen sein. Bei geöffneter Schiebetüre 113 sind die Trittelemente 107a, 107b, 107c und 107d zum Aufsteigen zugänglich.
  • Nach der 33 wird die Leiteranordnung 100 von seitlich hinter der Fahrertüre 115 – oder auch Beifahrertüre – eingebrachten Mulden 103a, 103b und 103c gebildet. Jede Mulde 103a, 103b und 103c weist eine horizontale, untere Seitenfläche 117a, 117b und 117c auf, welche die Trittelemente bilden. Der Leiteranordnung kann ein am Fahrzeug 1 befestigter Handlauf 119 zugeordnet sein.
  • In der 34 ist eine andere Leiteranordnung 100 dargestellt. Die Leiteranordnung 100 umfasst eine heckseitige Stauraummulde 121. Dabei kann die Kontur des Fahrzeugs 1 mit einer Heckklappe 123 abschließen, ohne dass Trittelemente der Leiteranordnung 100 über die Kontur hervorstehen. Die Stauraummulde 121 kann dabei innerhalb einer Heckscheibe 125 der Heckklappe 123 integriert sein.
  • In den 35 und 36 ist das neunte Ausführungsbeispiel gezeigt, bei dem das in den vorangegangenen Figuren gezeigten Abdeckelement bzw. der Tragboden 11 mittels einer Verriegelungseinrichtung 129 am Dachabschnitt 3 verriegelbar ist. Hierzu weist die Verriegelungseinrichtung 129 gemäß den 35 und 36 ein Riegelelement 130 auf, das in den Figuren zweiteilig aus einem am Dachabschnitt 3 um seine Längsachse 131 drehbar gelagerten Schwenkzapfen 133 und einen Haltebügel 134 aufweist.
  • Der Schwenkzapfen 133 ist gemäß den 35 und 36 vertikal in der Fahrzeughochrichtung drehbar im Dachabschnitt 3 gelagert und weist an seinem oberen freien Ende einen Quersteg 135 auf, so dass der Schwenkzapfen 133 insgesamt T-förmig ausgebildet ist. In der in der 35 gezeigten Verriegelungsposition übergreift der Quersteg 135 des Schwenkzapfens 133 oberseitig das Abdeckelement 11, wodurch ein unbeabsichtigtes Verstellen des Abdeckelements 11 aus seiner Geschlossenstellung verhindert ist. Gemäß den beiden Figuren ist der Schwenkzapfen 133 durch einen Durchführungsschlitz 136 des Abdeckelements 11 geführt, und ist der Quersteg 135 oberseitig auf dem Abdeckelement 11 angeordnet. Der Schwenkzapfen 133 ist daher an der Oberseite des Abdeckelements 11 frei zugänglich.
  • Wie aus den Figuren weiter hervorgeht, ist der Durchführungsschlitz 136 in einem Boden 138 eines topfförmigen Einsatzteiles 137 vorgesehen, das beispielhaft in einer nicht gezeigten Montageöffnung des Abdeckelements 11 eingesetzt ist. Der Quersteg 135 ist in etwa flächenbündig mit der Oberseite des Abdeckelements 11 in dem topfförmigen Einsatzteil 137 versenkt angeordnet.
  • An den beiden Enden des Querstegs 135 ist der Haltebügel 134 schwenkbar gehaltert. Der Haltebügel 134 bildet zusammen mit dem Quersteg 135 eine Verzurröse 139, mittels der Ladegut bzw. die Gegenstände 13 mittels Riemen oder dergleichen auf dem Abdeckelement 11 festgezurrt werden können. In der 35 ist der schwenkbare Haltebügel 134 zusammen mit dem Quersteg 135 versenkt in dem topfförmigen Einsatzteil 137 gezeigt. Der Haltebügel 134 dient zugleich auch als Betätigungselement zur einfachen Betätigung des T-förmigen Schwenkzapfens 133.
  • In der 36 ist der T-förmige Schwenkzapfen 133 in seiner Entriegelungsposition gezeigt. Demzufolge ist der T-förmige Schwenkzapfen 133 um etwa 90° gegenüber seiner in der 35 gezeigten Verriegelungsposition gedreht. Der Quersteg 135 des Schwenkzapfens 133 übergreift daher nicht mehr den Boden 138 des topfförmigen Einsatzteils 137, sondern ist gegenüber dem Durchführungsschlitz 136 derart ausgerichtet, dass er durch den Schlitz 136 des Einsatzteils 137 führbar ist. Das Abdeckelement 11 kann daher in der Entriegelungsposition des Schwenkzapfens 133 ohne weiteres in eine Gebrauchsstellung hochgeschwenkt werden.
  • Wie beispielhaft in der 18 oder 19 gezeigt ist, kann die oben beschriebenen Verriegelungseinrichtung 129 jeweils an den einfach zugänglichen Eckbereichen 140 des Tragbodens 11 bzw. der schwenkbaren Tragbodenabschnitte vorgesehen sein.
  • 1
    Fahrzeug
    3
    Dachabschnitt
    5
    muldenförmige Vertiefung
    7
    Bodenfläche
    9
    Seitenwände
    11
    Tragboden
    13
    Gegenstände
    15a, 15b
    Schiebelager
    17
    Tragbodenabschnitt
    19
    Seitenwand
    21a, 21b
    Relingstange
    23
    Abdeckplane
    25
    Rückseite
    27
    Fenster
    29
    Schiebeführung
    31
    restverdeckender Tragbodenabschnitt
    33
    seitliche Öffnung
    35
    perforierte Wände
    37
    zweite Haltemittel
    39a, 39b
    Gurtrollen
    41a, 41b
    Gurte
    43a, 43b
    Gurtenden
    45
    Tuchrolle
    47
    Tuch
    49a, 49b
    Klappen
    51
    verbindende Haltemittel
    53a, 53b, 53c
    Polsterbezüge
    55a, 55b
    erste Sitzlehnen
    57a, 57b
    zweite Sitzlehnen
    59a, 59b
    Banklehnen
    61
    Mittellinie
    63a, 63b
    Klappe
    65a, 65b
    Fahrradhalterung
    67
    Fahrrad
    69
    Haltestange
    71
    Fahrradhaltemittel
    73
    Arretierungsvorrichtung
    75
    Bügel
    77
    Querstange
    79
    Rastmulden
    81
    Rastschiene
    83a, 83b
    Mensch
    85
    mittlerer Tragbodenabschnitt
    87a, 87b
    Haltemittel
    89a, 89b
    Spannbögen
    91
    Wetterschutzplane
    93a, 93b
    Seitenwände
    95
    Tragrahmen
    96
    schwenkbare Tragrahmenteile
    97a, 97b
    Scharnierstangen
    99a, 99b, 99c
    Rastmittel
    100
    Leiteranordnung
    101
    Eckbereich
    103a, 103b, 103c
    Mulden
    105a, 105b, 105c
    Trittelemente
    107a, 107b, 107c
    sprossenartige Trittelemente
    109
    Türrahmen
    111
    Hecktüre
    113
    Schiebetür
    115
    Fahrertür
    117a, 117b, 177c
    Seitenfläche
    119
    Handlauf
    121
    Stauraummulde
    123
    Heckklappe
    125
    Innenwand
    127
    Außenwand
    129
    Verriegelungseinrichtung
    131
    Längsachse
    133
    Schwenkzapfen
    134
    Haltebügel
    135
    Quersteg
    136
    Durchführungsöffnung
    137
    topfförmiges Einsatzteil
    138
    Boden des topfförmigen Einsatzteils 137
    139
    Verzurröse
    140
    Eckbereich des Abdeckelements 11 bzw. der Tragbodenabschnitte 11a, 11b, 11c, 11d

Claims (45)

  1. Kraftfahrzeug mit einem Dachabschnitt (3), dadurch gekennzeichnet, dass der Dachabschnitt (3) wenigstens eine Nutzfläche, insbesondere wenigstens eine durch eine muldenförmige Vertiefung (5) ausgebildete Nutzfläche, aufweist, die mittels eines verlagerbaren, in einer Offenstellung die Nutzfläche wenigstens bereichsweise freigebenden Abdeckelementes (11) abdeckbar ist.
  2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement als ein bevorzugt mittels Schiebelager (15a, 15b) am Dachabschnitt (3) geführter begehbarer Tragboden (11) ausgebildet ist.
  3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Seitenwand (9) der muldenförmigen Vertiefung (5) eine Ladekante mit gegenüber den restlichen Seitenwänden reduzierter Wandhöhe ausbildet.
  4. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass dem Dachabschnitt (3) eine zwischen einer Abdichtstellung und einer Verstaustellung verlagerbare Abdeckplane (23) zugeordnet ist, die bevorzugt entlang von gegenüberliegende Schiebelager ausbildenden, an dem Dachabschnitt (3) befestigten Relingstangen (21a, 21b) verschiebbar gelagert ist.
  5. Kraftfahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplane (23) aus einem flexiblen Material hergestellt ist.
  6. Kraftfahrzeug nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplane (23) in einer Offenstellung, in der das Abdeckelement (11) bzw. gegebenenfalls eine darunter liegende muldenförmige Vertiefung (5) frei zugänglich ist, im Dachabschnitt (3) versenkt, insbesondere in die Offen- bzw. Verstaustellung vorgespannt und aufgerollt aufgenommen ist.
  7. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen auf dem Dachabschnitt (3) montierten Relingstangen (21a, 21b) und eben diesem Dachabschnitt (3) ausgebildete seitliche Öffnungen (33) durch separate Bauteile oder ausziehbar am Dachabschnitt (3) bzw. in der mulden förmigen Vertiefung (5) verstaute Seitenwände, vorzugsweise perforierte Wände (35), verschließbar sind.
  8. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nutzfläche durch ein, insbesondere in eine muldenförmige Vertiefung (5) eingesetztes oder einsetzbares nachgiebiges Element (31), insbesondere Polster- oder Schaumstoffelement, gebildet ist, auf dem Gegenstände (13) abstellbar und mittels einer Fixiereinrichtung, insbesondere Haltemitteln (37), lösbar und lagegenau festlegbar sind.
  9. Kraftfahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (37) durch in das Dach des Kraftfahrzeugs integrierten Gurtrollen (39a, 39b) gebildet sind, wobei mindestens zwei Gurte (41a, 41b) in einem Abstand voneinander angeordnet sind und deren freie Gurtenden (43a, 43b) in ausgezogenen Lagen zum Festspannen der aufgelegten Gegenstände (13) an einer bezogen auf die Nutzfläche den Gurtrollen (39a, 39b) gegenüberliegenden Seite des Daches mit Befestigungsmitteln verbunden sind.
  10. Kraftfahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (37) durch eine in das Dach des Kraftfahrzeugs integrierte Tuchrolle (45) gebildet ist, wobei das Tuch (47) einen überwiegenden Teil der Dachbreite einnimmt und in seiner ausgezogenen Lage zum Festspannen der aufgelegten Gegenstände (13) an einer bezogen auf die Nutzfläche der Tuchrolle (45) gegenüberliegenden Seite des Daches mit Befestigungsmitteln verbunden ist.
  11. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (11) durch wenigstens eine, bevorzugt zwei türartig schwenkbar am Dach des Kraftfahrzeugs gelagerte Klappe bzw. Klappen (49a, 49b) gebildet ist, die in einer geschlossenen Lage die Nutzfläche, insbesondere muldenförmige Vertiefung (5), des Dachabschnitts (3) überdeckt bzw. überdecken.
  12. Kraftfahrzeug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei türartig schwenkbar am Dach des Kraftfahrzeugs gelagerte Klappen (49a, 49b) vorgesehen sind, die in einer geschlossenen Lage die Nutzfläche, insbesondere eine muldenförmige Vertiefung (5) des Dachabschnitts (3) überdecken und die in einer geöffneten Lage eine Sitz- und/oder Liegefläche ausbilden oder freigeben, oder das auf der Nutzfläche, insbesondere einem Schutzpolster (31), das in einer muldenförmigen Vertiefung (5) aufgenommen ist, aufgelegte Ladegut (13) gegebenenfalls in Verbindung mit die Klappen (49a, 49b) verbindende Haltemittel (51) in ihren Transportlagen festhalten.
  13. Kraftfahrzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass in Längsrichtung des Dachabschnitts (3) gesehen jeweils wenigstens zwei in einem Abstand voneinander angeordnete, türartig schwenkbar am Dach des Kraftfahrzeugs gelagerte Klappen (49a, 49b) auf einer Dachlängsseite angeordnet sind, gegebenenfalls symmetrisch auf zwei gegenüberliegenden Dachlängsseiten.
  14. Kraftfahrzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei entlang einer Mittellinie (61) des Dachabschnitts (3) türartig gegeneinander schwenkbar am Dach des Kraftfahrzeugs gelagerte Klappen (59a, 59b) vorgesehen sind, die bevorzugt in entgegengesetzte Richtungen verschwenkbar sind.
  15. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass in die Nutzfläche eine Fixiereinrichtung für Fahrräder integriert ist, die in ihrer Nicht-Funktionsstellung im Dach, insbesondere in der muldenförmigen Vertiefung (5) versenkt aufgenommen ist und die in ihrer Funktionsstellung mit dem Fahrrad lösbar verbindbar ist, wobei die Fixiereinrichtung in der Funktionsstellung lösbar festlegbar ist und diese insbesondere durch eine herausklappbare Fahrradhalterung (65a) gebildet ist.
  16. Kraftfahrzeug nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung von einer Schutzpolsterung (31) der muldenförmigen Vertiefung (5) umgeben oder in dieser aufgenommen ist und/oder dass das die Fixiereinrichtung freigebende bzw. überdeckende Abdeckelement durch wenigstens eine schwenkbar an dem Dachabschnitt (3) angelenkte Klappe (63a, 63b) gebildet ist.
  17. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement als ein begehbarer Tragboden (11) ausgebildet ist, der mindestens einen Tragbodenabschnitt (11a, 11b, 11c, 11d) aufweist, der aus einer Grundposition, in der die Nutzfläche überdeckt und abgedeckt ist, in eine Funktionsstellung verlagerbar, insbesondere verschwenkbar ist, bevorzugt zur Ausbildung einer Rückenlehne einer Sitz- und/oder Liegefläche.
  18. Kraftfahrzeug nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass ein in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs gesehen der Fahrzeugfront zugeordneter, vorderer Tragbodenabschnitt (11b, 11c) und ein davon beabstandeter dem Fahrzeugheck zugeordneter, hinterer Tragbodenabschnitt (11a, 11d) vorgesehen ist zur Bildung einer Liegefläche mit separat verstellbarem Kopf- und Beinteil.
  19. Kraftfahrzeug nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine verlagerbare, insbesondere verschwenkbare Tragbodenabschnitt (11a, 11b, 11c, 11d) in einer eingestellten Position mittels einer Arretiereinrichtung und/oder Abstützeinrichtung gehalten und lösbar festgelegt ist.
  20. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass in Dachquerrichtung nebeneinanderliegende, separat verlagerbare Tragbodenabschnitte (11a, 11b, 11c, 11d) vorgesehen sind, insbesondere in Form geteilter Lehnen ausgebildete Tragbodenabschnitte, die an bevorzugt beiden Längsenden des Tragbodens (11) in Fahrzeuglängsrichtung gesehen vorgesehen sind, um benachbarte und individuell zu bedienende Liegeflächen auszubilden.
  21. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass sich der begehbare Tragboden (11) zur Bildung einer Liegefläche für zwei Personen im Wesentlichen über den gesamten Dachabschnitt (3) des Kraftfahrzeugs erstreckt.
  22. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen in Fahrzeuglängsrichtung randseitigen Tragbodenabschnitten (11a, 11b, 11c, 11d) ein mittlerer Tragbodenabschnitt (85) vorgesehen ist, der bevorzugt verlagerbar, insbesondere verschwenkbar am Dach gelagert ist.
  23. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (11) Teil eines Zeltaufbaus ist.
  24. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb des Abdeckelementes eine Wetterschutzplane (91) anbringbar ist, die am Dachabschnitt (3) mittels lösbar verrastbarer Spannbögen (89a, 89b) aufgespannt ist.
  25. Kraftfahrzeug nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Zeltaufbau als Strukturteile stabartige Spannbögen (89a, 89b) aufweist, die eine Wetterschutzplane (91) aufspannen und am Dach, vorzugsweise in lösbarer Rastverbindung, befestigt sind.
  26. Kraftfahrzeug nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils ein Spannbogen (89a, 89b) seitlich entlang einer zugeordneten Relingstange (21a, 21b) ausgerichtet ist, und insbesondere mit seinen Enden an der Relingstange (21a, 21b) befestigt ist.
  27. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Wetterschutzplane (91) Befestigungsmittel, insbesondere Klettverbindungen, zur Befestigung von Zeltseitenwänden (93a, 93b) aufweist.
  28. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement bzw. der Tragboden (11) einen Tragrahmen (95) und zumindest ein Verkleidungselement aufweist, das den Tragrahmen (95) bei abgedeckter Nutzfläche bzw. Vertiefung (5) nach außen verkleidet.
  29. Kraftfahrzeug nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass jedem der schwenkbar gelagerten Tragbodenabschnitte (11a, 11b, 11c, 11d) ein schwenkbar am Tragrahmen (95) angelenktes Tragrahmenteil (96) zugeordnet ist.
  30. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen (95) oder die schwenkbar daran angelenkten Tragrahmenteile (96) jeweils ein Verkleidungselement, etwa ein Echtholzelement, tragen.
  31. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 25 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Wetterschutzplane (91) zur Bildung eines Sonnenschutzdaches entlang der Relingsanordnung (21a, 21b) in eine Überkopflage führbar ist, in der alle Seiten des Zeltaufbaus frei zugänglich sind.
  32. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Dachabschnitt (3) über eine in das Kraftfahrzeug integrierte Leiteranordnung (100) zugänglich ist.
  33. Kraftfahrzeug nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiteranordnung (100) durch eine oder mehrere im Kraftfahrzeug eingebrachter Mulden (103a, 103b, 103c) gebildet ist, die jeweils mit einen Trittelement (105a, 105b, 105c) versehen sind.
  34. Kraftfahrzeug nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Mulde (103a, 103b) vertikal erweitert ausgebildet und mit mehreren, insbesondere mit zwei Trittelementen (105a, 105b) versehen ist.
  35. Kraftfahrzeug nach Anspruch 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet, dass die Mulde (103a, 103b, 103c) heckseitig in einem Eckbereich (101) des Kraftfahrzeugs, oder seitlich im Bereich der B-Säule eingebracht ist.
  36. Kraftfahrzeug nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiteranordnung (100) von innerhalb des Innenraums des Kraftfahrzeugs auskragenden Trittelementen (107a, 107b, 107c) gebildet ist.
  37. Kraftfahrzeug nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass die Trittelemente (107a, 107b, 107c) im Bereich eines Türrahmens (109) einer seitlichen Einstiegstür, insbesondere einer Schiebetür (113), oder einer Heckklappe (111) vorgesehen sind.
  38. Kraftfahrzeug nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiteranordnung (100) in eine heckseitige Stauraummulde (21), vorzugsweise innerhalb einer Heckscheibe (125), integriert ist.
  39. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Abdeckelement (11) eine Verriegelungseinrichtung (129) zugeordnet ist, die das Abdeckelement (11) in seiner Geschlossenstellung verriegelt.
  40. Kraftfahrzeug nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung (129) ein Riegelelement (130) aufweist, das, insbesondere drehbar, zwischen einer Verriegelungs- und einer Entriegelungsposition verstellbar ist.
  41. Kraftfahrzeug nach Anspruch 39 oder 40, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verriegelung des Abdeckelements (11) das Riegelelement (130) durch eine Durchführungsöffnung (136) des Abdeckelements (11) geführt ist, und, insbesondere nach einer Drehung, die Öffnung (136) des Abdeckelements (11) übergreift.
  42. Kraftfahrzeug nach Anspruch 40 oder 41, dadurch gekennzeichnet, dass das Riegelelement (130) in seiner Verriegelungsposition oberseitig auf dem Abdeckelement (11) angeordnet ist.
  43. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 40 bis 42, dadurch gekennzeichnet, dass das Riegelelement (130) zusätzlich eine Verzurröse (139) aufweist, mittels der Ladegut bzw. Gegenstände (13) auf dem Abdeckelement (11) befestigbar sind.
  44. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 40 bis 44, dadurch gekennzeichnet, dass das Riegelelement (130) zweiteilig aus einem am Dachabschnitt (3) drehbar gelagerten Schwenkzapfen (133) und einem Haltebügel (134) ausgebildet ist, der in der Verriegelungsposition das Abdeckelement (11) übergreift.
  45. Zeltaufbausatz für einen Dachabschnitt (3) eines Kraftfahrzeugs, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einem Abdeckelement bzw. Tragboden (11) zur Abdeckung einer dachseitigen Nutzfläche bzw. Vertiefung (5), und mit Strukturelementen (89a, 89b) zum Aufspannen einer Wetterschutzplane (91).
DE200710047035 2007-10-01 2007-10-01 Kraftfahrzeug mit einem Dachabschnitt Pending DE102007047035A1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE200710047035 DE102007047035A1 (de) 2007-10-01 2007-10-01 Kraftfahrzeug mit einem Dachabschnitt

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE200710047035 DE102007047035A1 (de) 2007-10-01 2007-10-01 Kraftfahrzeug mit einem Dachabschnitt

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE102007047035A1 true DE102007047035A1 (de) 2009-04-02

Family

ID=40384421

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE200710047035 Pending DE102007047035A1 (de) 2007-10-01 2007-10-01 Kraftfahrzeug mit einem Dachabschnitt

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE102007047035A1 (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102010011086A1 (de) 2010-03-12 2011-09-15 Volkswagen Ag Anordnung mindestens eines Funktionsmoduls auf einem Fahrzeugboden eines Fahrzeugs
DE102019125378A1 (de) * 2019-09-20 2021-03-25 Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft Fixieranordnung

Citations (14)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3039806A1 (de) * 1980-10-22 1982-07-22 Marcea, Joan Teodor, Dr.med., 6601 Bübingen Im autodach eingebauter, ausziehbarer laderaum
DE3429880C2 (de) * 1984-08-14 1991-01-24 Adam Opel Ag, 6090 Ruesselsheim, De
FR2669589A1 (fr) * 1990-11-27 1992-05-29 Matra Automobile Caisson a bagages pour vehicule automobile.
DE29516322U1 (de) * 1995-10-04 1995-12-07 Volkswagen Ag Kraftfahrzeug mit einem starren Dach
DE19729044A1 (de) * 1997-07-08 1999-01-14 Edag Eng & Design Ag Bausatz für ein Kraftfahrzeug
DE29911895U1 (de) * 1999-07-08 1999-12-09 Maier Johannes Doppeldach für Kfz als Gepäckraum
DE19904532A1 (de) * 1999-02-04 2000-08-10 Bayerische Motoren Werke Ag Transportbehälter für Kraftwagen
FR2796606A1 (fr) * 1999-07-22 2001-01-26 Peugeot Citroen Automobiles Sa Pavillon de vehicule automobile avec dispositif de rangement longitudinal
DE20111744U1 (de) * 2001-07-14 2002-01-10 Loeffler Reiner Aufbau für Dächer von Kraftfahrzeugen
DE10340746A1 (de) * 2003-09-01 2005-03-31 Decoma (Germany) Gmbh Dachboxeinrichtung, und Dachmodul mit integrierter Dachboxeinrichtung
DE10341558A1 (de) * 2003-09-09 2005-03-31 Webasto Ag Kraftfahrzeugdach mit einer sich in Dachlängsrichtung erstreckenden Mittelkonsole
DE102005050260A1 (de) * 2005-10-20 2007-04-26 GM Global Technology Operations, Inc., Detroit Dachkonstruktion mit zusätzlichem Stauraum
DE102006014206A1 (de) * 2006-03-25 2007-09-27 Webasto Ag Fahrzeugdach mit wenigstens einer faltbaren Abdeckung
DE602005002301T2 (de) * 2004-06-18 2008-05-29 Compagnie Plastic Omnium Fahrzeugdachkarrosserieteil eines Kraftfahrzeuges

Patent Citations (14)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3039806A1 (de) * 1980-10-22 1982-07-22 Marcea, Joan Teodor, Dr.med., 6601 Bübingen Im autodach eingebauter, ausziehbarer laderaum
DE3429880C2 (de) * 1984-08-14 1991-01-24 Adam Opel Ag, 6090 Ruesselsheim, De
FR2669589A1 (fr) * 1990-11-27 1992-05-29 Matra Automobile Caisson a bagages pour vehicule automobile.
DE29516322U1 (de) * 1995-10-04 1995-12-07 Volkswagen Ag Kraftfahrzeug mit einem starren Dach
DE19729044A1 (de) * 1997-07-08 1999-01-14 Edag Eng & Design Ag Bausatz für ein Kraftfahrzeug
DE19904532A1 (de) * 1999-02-04 2000-08-10 Bayerische Motoren Werke Ag Transportbehälter für Kraftwagen
DE29911895U1 (de) * 1999-07-08 1999-12-09 Maier Johannes Doppeldach für Kfz als Gepäckraum
FR2796606A1 (fr) * 1999-07-22 2001-01-26 Peugeot Citroen Automobiles Sa Pavillon de vehicule automobile avec dispositif de rangement longitudinal
DE20111744U1 (de) * 2001-07-14 2002-01-10 Loeffler Reiner Aufbau für Dächer von Kraftfahrzeugen
DE10340746A1 (de) * 2003-09-01 2005-03-31 Decoma (Germany) Gmbh Dachboxeinrichtung, und Dachmodul mit integrierter Dachboxeinrichtung
DE10341558A1 (de) * 2003-09-09 2005-03-31 Webasto Ag Kraftfahrzeugdach mit einer sich in Dachlängsrichtung erstreckenden Mittelkonsole
DE602005002301T2 (de) * 2004-06-18 2008-05-29 Compagnie Plastic Omnium Fahrzeugdachkarrosserieteil eines Kraftfahrzeuges
DE102005050260A1 (de) * 2005-10-20 2007-04-26 GM Global Technology Operations, Inc., Detroit Dachkonstruktion mit zusätzlichem Stauraum
DE102006014206A1 (de) * 2006-03-25 2007-09-27 Webasto Ag Fahrzeugdach mit wenigstens einer faltbaren Abdeckung

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102010011086A1 (de) 2010-03-12 2011-09-15 Volkswagen Ag Anordnung mindestens eines Funktionsmoduls auf einem Fahrzeugboden eines Fahrzeugs
DE102010011086B4 (de) 2010-03-12 2021-11-11 Volkswagen Ag Anordnung mindestens eines Funktionsmoduls auf einem Fahrzeugboden eines Fahrzeugs
DE102019125378A1 (de) * 2019-09-20 2021-03-25 Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft Fixieranordnung

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE102006005518B4 (de) Fahrzeug-Stauanordnung
DE4431656C1 (de) Stauraumanordnung für das Klappdach von Fahrzeugen
DE60214510T2 (de) Schwenksitz für Heckklappe
EP1068100B9 (de) Laderaum für ein kraftfahrzeug und segmentierungsvorrichtung
DE19705281C2 (de) Fahrzeug mit Hintersitz
DE19605907B4 (de) Sicherungsvorrichtung für einen Innenraum eines Kraftfahrzeugs
DE102007020190A1 (de) Fahrzeugsitz mit Staufach
DE10036544C2 (de) Vorrichtung zur Teilung des hinter einem Sitz befindlichen Laderaums in einem Fahrzeug, insbesondere in einem Pkw
EP0037108B1 (de) Kraftfahrzeug, insbesondere Reisemobil
DE102010054334B4 (de) Klappbares Fahrzeugbett
DE102005029697A1 (de) Rückenlehne mit Gepäckbox
DE102006005497B4 (de) Nutzfahrzeug zur Personenbeförderung mit einem Fahrgastraum und einem Fahrerraum
DE10339730B4 (de) Kraftfahrzeugsitz mit einer Schutzvorrichtung auf der Rückseite eines Rückenlehnenteiles
DE102007047035A1 (de) Kraftfahrzeug mit einem Dachabschnitt
EP0938883A2 (de) Fahrzeug zur Personenbeförderung
DE10107265A1 (de) Vorrichtung zum Fahrgastschutz und zur Ladegutsicherung in einem Kraftfahrzeug
DE19909142C1 (de) Laderaumabtrennung für ein Kraftfahrzeug
DE102007020191A1 (de) Fahrzeugsitz mit Staufach
DE3907016A1 (de) Fahrzeuganhaenger, insbesondere fuer den transport von pferden
DE19811190A1 (de) Sitzanordnung für Fahrzeuge
DE102005035271A1 (de) Kraftfahrzeug
DE19626973A1 (de) Aufsatz für Fahrzeuge
EP1516780B1 (de) Liege für ein LKW-Fahrerhaus
DE102005041761A1 (de) Liegeeinrichtung für einen Innenraum eines Kraftfahrzeugs
DE19811162A1 (de) Vorrichtung zur Sicherung von Ladegut

Legal Events

Date Code Title Description
OM8 Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law
R083 Amendment of/additions to inventor(s)
R012 Request for examination validly filed
R012 Request for examination validly filed

Effective date: 20140912

R016 Response to examination communication
R016 Response to examination communication