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Die
Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem Dachabschnitt gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1.
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Aus
dem Stand der Technik ist beispielsweise der VW-Bus als Campingvariante
bekannt, dessen Dach eine Öffnung
aufweist, die von einer höhenverstellbaren
Markise überdeckt
ist. Aufgrund der Höhenverstellbarkeit
dieser Dachmarkise wird im Innenraum eine lichte Höhe geschaffen,
unter der eine Person sich stehend aufhalten kann.
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Bekannt
ist es auch bei einem Kraftfahrzeug an einer Reling des festen Daches
einen Gepäckträger anzubringen,
an dem ein verschließbarer
Gepäckkasten
befestigt ist.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, die Nutzungsmöglichkeiten
eines Kraftfahrzeugs zu erweitern.
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Diese
Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen offenbart.
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Nachfolgend
sind Ausführungsbeispiele
der Erfindung anhand der beigefügten
Figuren beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Basisausführung eines erfindungsgemäßen Abdeckelements
gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel;
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2 und 3 jeweils
eine perspektivische Ansicht entsprechend der 1;
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4 eine
perspektivische Ansicht gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel;
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5 bis 7 jeweils
Seitenansichten des Dachabschnittes des Kraftfahrzeugs;
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8 und 9 jeweils
eine perspektivische Ansicht des dritten Ausführungsbeispiels;
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10 eine
perspektivische Ansicht einer Abwandlung des dritten Ausführungsbeispiels;
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11 und 12 jeweils
eine perspektivische Ansicht des vierten Ausführungsbeispiels;
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13 eine
perspektivische Ansicht des fünften
Ausführungsbeispiels;
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14 eine
perspektivische Ansicht einer Abwandlung des fünften Ausführungsbeispiels;
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15 und 16 jeweils
eine perspektivische Ansicht eines sechsten Ausführungsbeispiels;
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17 bis 19 jeweils
eine perspektivische Ansicht eines siebten Ausführungsbeispiels;
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20 bis 22 jeweils
eine Seitenansicht und zwei Draufsichten des siebten Ausführungsbeispiels;
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23 eine
perspektivische Ansicht einer Abwandlung des siebten Ausführungsbeispiels;
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24 bis 27 jeweils
perspektivische Ansichten sowie eine Explosionsansicht des achten Ausführungsbeispiels;
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28 bis 34 gemäß dem neunten
Ausführungsbeispiel
unterschiedliche Varianten einer Leiteranordnung; und
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35 und 36 jeweils
in einer vergrößerten Detailansicht
eine Verriegelungseinrichtung zur Arretierung des Abdeckelements.
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Ein
in der 1 teilweise dargestelltes Fahrzeug 1 weist
einen Dachabschnitt 3 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
auf. Der Dachabschnitt 3 ist mit einer muldenförmigen Vertiefung 5 versehen. Diese
besteht im wesentlichen aus einer gegenüber dem Dachabschnitt 3 tiefer
angeordneten Bodenfläche 7,
welche über
Seitenwände 9 mit
dem Dachabschnitt 3 verbunden und als einteiliges Umformblech hergestellt
ist. Varianten der Bodenfläche 7 oder
des Dachabschnitts 3 können
auch als austauschbare Module hergestellt sein. Die muldenförmige Vertiefung 5 ist
durch einen Tragboden 11 überdeckbar. Der Tragboden 11 bildet
dabei eine Art Deckel bzw. ein Abdeckelement für die muldenförmige Vertiefung 5.
Die muldenförmige
Vertiefung 5 kann entweder nur einen Teil des Fahrzeugdaches
oder im Wesentlichen das gesamte Dach des Fahrzeugs 1 einnehmen.
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In
den 1 und 2 stellt die muldenförmigen Vertiefung 5 einen
Stauraum zur Aufnahme von Gegenständen 13 bereit. Die
Gegenstände 13 sind,
wie dargestellt, vorzugsweise Gepäckstücke. Der Tragboden 11 bildet
dabei ein Haltemittel zur sicheren Aufbewahrung der Gegenstände 13 im
Stauraum in einer Transportstellung. In der Transportstellung, d.
h. insbesondere während
der Fahrt, sind die Gegenstände 13 von
dem Tragboden 11 überdeckt, d.
h. der Tragboden 11 ist geschlossen. Zum Herausnehmen und
Hineinlegen von Gegenständen 13 ist der
Tragboden 11 linear verschiebbar am Dachabschnitt 3 gelagert.
Dazu sind gemäß den 1 und 2 Schiebelager 15a, 15b vorgesehen,
die vorzugsweise aus zwei gegenüberliegenden
Schiebeführungen
gebildet werden.
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Wie
aus der 1 hervorgeht, ist der Tragboden 11 in
der Pfeilrichtung I in eine Offenstellung verschiebbar. Um den Raumbedarf
des sich in der Offenstellung befindlichen Tragbodens 11 zu
reduzieren, kann der Tragboden 11 aus nicht näher dargestellten
Einzelsegmenten ausgebildet sein, die beim Freilegen der Nutzfläche bzw.
des Stauraums 5 teleskopartig ineinander verschiebbar sind.
Gemäß der 2 ist
der Tragboden 11 in einer Pfeilrichtung II aus seiner Offenstellung
in eine Schließstellung verschiebbar,
in welcher der Tragboden 11 das Haltemittel für die Gegenstände 13 und
gleichzeitig einen Last aufnehmenden d. h. begehbaren Boden bildet.
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In
der 3 ist in einer Abwandlung des ersten Ausführungsbeispiels
der Tragboden 11 mit einem seitlich nach unten gezogenen
Tragbodenabschnitt 17 dargestellt. Der nach unten gezogenen Tragbodenabschnitt 17 überdeckt
in seiner Schließstellung
eine Ladekante 19 reduzierter Höhe (bessere Erreichbarkeit)
in mindestens einer Seitenwand 9 der muldenförmigen Vertiefung 5.
In die untere Ladekante 19 ist dabei eines der Schiebelager 15a integriert.
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Für eine zusätzliche
wasserdichte Abdichtung des Tragbodens 11 kann gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel
der 4 eine flexible Abdeckplane 23 vorgesehen
sein. Eine solche flexible Abdeckplane 23 kann entlang
von seitlichen Relingstangen 21a und 21b geführt sein,
die beabstandet voneinander auf gegenüberliegenden Fahrzeuglängsseiten
verlaufen.
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Die
Abdeckplane 23 ist aus einem flexiblen, biegsamen Material
hergestellt, wobei in einer Offenstellung der Abdeckplane 23 der
Tragboden 11 bzw. die muldenförmige Vertiefung 5 zugänglich ist.
Die Abdeckplane 23 kann auf- und abrollbar in einem dachseitigen
Staukasten bzw. in der muldenförmigen Vertiefung 5 aufgenommen
sein.
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Wie
in der 4 mit dem Pfeil 27 schematisch angedeutet,
ist für
eine seitliche Abdichtung im Bereich zwischen den Relingstangen 21a und 21b sowie
dem Dach ebenfalls eine seitliche Abdeckplane oder dergleichen vorgesehen.
Eine solche seitliche Abdeckplane kann auf vielfältigste Weise ausgebildet sein,
so z. B. als eine aus dem Dach bzw. der muldenförmigen Vertiefung ausziehbare
Plane oder Wand, die bei montierten Relingstangen 21a, 21b an diesen
befestigt werden kann, wie dies lediglich äußerst schematisch in den 5 und 6 dargestellt ist.
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In
der 5 ist die seitliche Abdeckwand 35 lediglich äußerst schematisch
in einer versenkten Stellung dargestellt, bei der die Relingstangen 21a, 21b noch
nicht montiert sind. In der 6 dagegen sind
die Relingstangen 21a, 21b montiert, was hier nur
am Beispiel der Relingstange 21b gezeigt ist. Hier kann
nun, wie durch den Pfeil 29 schematisch gezeigt, die Abdichtseitenwand 35 aus
der muldenförmigen
Vertiefung 5 bzw. aus dem Dach heraus nach oben ausgezogen
und entsprechend an der Dachrelingstange 21b festgelegt
werden.
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Gegebenenfalls
ist auch eine Variante und Ausgestaltung denkbar, bei der die Relingstangen 21a, 21b gemeinsam
mit der Abdeckplane 23 bzw. den seitlichen Abdeckwänden 35 in
der muldenförmigen
Vertiefung 5 bzw. im Dachabschnitt 3 versenkbar aufgenommen
sind. Hierfür
ist es dann erforderlich, zuerst die Abdeckplane 23 in
ihre aufgerollte Geschlossenstellung zu überführen, so dass die Verlagerung
der Relingstangen 21a, 21b freigegeben ist. Inwieweit
sich dabei bestimmte zuvor genannte Bauteile bzw. Gegenstände über die
Fahrzeugrückseite zu
erstrecken haben, ergibt sich aus den jeweils konkret gegebenen
Konstruktions- und Designvorgaben.
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7 zeigt
einen Detailausschnitt der Relingstange 21. Die Relingstange 21 bildet
mit dem Dachabschnitt 3 mindestens eine seitliche Öffnung 33,
die mittels der vorzugsweise perforierten Wände 35 verschließbar sind.
In der gezeigten Variante ist die perforierte Wand 35 als
wabenförmiges
Gitter ausgebildet. Die perforierte Wand 35 kann entweder fest
in die Relingstange 21 integriert oder lösbar befestigt
sein. Sie kann aus einem flexiblen Material oder aus einem starren
Bauteil, z. B. einer Platte, gebildet sein.
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In
den 8 und 9 ist ein Dachabschnitt 3 gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
dargestellt, in dessen muldenförmiger
Vertiefung 5 eine Schutzpolsterung 31 aufgenommen
ist, die mit dem Last tragenden Tragboden 11 abgedeckt
werden kann. In der 9 ist als Ladegut ein auf dem Schutzpolster 31 abgestellter
Gegenstand 13 gezeigt. Damit der Gegenstand 13 während der
Fahrt gesichert ist, sind Haltemittel 37 vorgesehen, welche den
auf dem Schutzpolster 31 abgestellten Gegenstand 13 in
seiner Position halten. So zeigt 9 diese
Haltemittel 37 in ihrer Funktionsstellung, in der diese
den auf dem Schutzpolster 31 abgestellten Gegenstand 13 fixieren.
Die Haltemittel 37 weisen hier beispielsweise zwei Gurtrollen 39a und 39b auf.
Die Gurtrollen 39a und 39b können in den Dachabschnitt 3 integriert
sein. Zwei Gurte 41a und 41b der Gurtrollen 39a und 39b sind
in einem Abstand voneinander angeordnet. Die freien Gurtenden 43a und 43b sind in
ihren ausgezogenen Lagen zum Festspannen der Gegenstände 13 an
einer den Gurtrollen 39a und 39b gegenüberliegenden
Seite des Daches mit Befestigungsmitteln (nicht dargestellt) verbunden.
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Die
Haltemittel 37 können
in Abwandlung zu den beiden, in den 8 und 9 gezeigten
Gurten 41a und 41b, wie in 10 dargestellt,
von einer integrierten Tuchrolle 45 gebildet werden. Dabei nimmt
das großflächige Tuch 47 der
Tuchrolle 45 einen überwiegenden
Teil der Dachbreite ein. In der ausgezogenen Lage kann das Tuch 47 fixiert
werden. Dazu weist das Dach Befestigungsmitteln an einer der Tuchrolle 45 gegenüberliegenden
Seite des Daches auf. Die Tuchrolle 45 dient zum Festspannen des
auf der Schutzpolsterung 31 abgestellten Gegenstandes 13.
Aufgrund seiner vergleichsweise weichen Materialbeschaffenheit kann
sich das Schutzpolster 31 dem Boden des darauf abgestellten Gegenstands 13 anpassen,
wodurch eine vollflächige
Auflage des Gegenstands 13 gewährleistet ist.
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Der
Tragboden 11 kann, wie in dem vierten Ausführungsbeispiel
der 11 dargestellt, auch aus türartig schwenkbar am Dach des
Kraftfahrzeugs 1 gelagerten Klappen 49a und 49b gebildet
werden. Je nach Größe und Anzahl
der auf dem Schutzpolster 31 (analog zu 8, 9, 10 ausgebildet) aufgelegten
Gegenstände 13 können die
Klappen 49a und 49b aus einer Offenstellung nach
innen aufeinander zu geklappt werden, bis diese an den Gegenständen 13 anliegen.
In diesen Lagen werden die Klappen 49a und 49b mittels
eines die Klappen 49a und 49b verbindenden Haltemittels 51 in
ihren Transportlagen festgehalten, wodurch die Gegenstände 13 sicher
fixiert sind. Sind keine Gegenstände 13 auf dem
Tragboden 11 vorhanden, können die Klappen 49a und 49b in
eine geschlossene Lage gebracht werden, in der die die Schutzpolsterung 31 aufnehmende
muldenförmige
Vertiefung 5 überdeckt
ist. Zur beschädigungsfreien
Anlage der Klappen 49a und 49b können diese,
wie in 12 dargestellt türartig mit
Schutzmatten, z. B. mit einer Polsterung 53a, 53b versehen
gelagert sein. Die Klappen 49a und 49b überdecken
in der geschlossenen Lage die muldenförmige Vertiefung des Dachabschnitts 3.
In einer geöffneten
Lage können
die Klappen 49a und 49b in einer Doppelfunktion
auch eine Sitz- und/oder Liegefläche
ausbilden.
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Wie
in dem fünften
Ausführungsbeispiel
gemäß der 13 dargestellt,
können
zwei Klappen bzw. Sitzlehnen 55a und 55b an zwei
gegenüberliegenden
Seiten des Dachabschnitts 3 türartig schwenkbar gelagert
angeordnet und mit entsprechenden Abstützmitteln in einer vorgegebenen Schwenkposition
abgestützt
gehaltert sein, z. B. durch Anschläge, Schwenkbegrenzer etc. Bevorzugt sind
zwei Paare von Sitzlehnen bzw. Klappen 55a und 55b,
sowie 57a und 57b nebeneinander oder beabstandet
voneinander in Dachquerrichtung verlaufend vorgesehen, wobei in
den beiden muldenförmigen
Vertiefungen 5a, 5b hier Polsterelemente angeordnet
und aufgenommen sein können,
die entweder zum Abstellen schwerer Gegenstände oder aber auch als Sitz-
bzw. Liegepolster für
Personen dienen können,
wie dies zuvor bereits geschildert worden ist. Auch können bei
herausgenommenen Polsterelementen 31a, 31b die
Stauräume 5a, 5b anderweitig genutzt
werden; letzteres gilt auch für
sämtliche
zuvor gewürdigten,
vergleichbaren Ausführungsbeispiele.
Im abgeklappten, geschlossenen Zustand bilden die Klappen 55a, 55b und 57a, 57b dann
analog zu sämtlichen
vorherigen Ausführungsformen
einen stabilen, begehbaren Tragboden 11 aus, und zwar gegebenenfalls
gemeinsam mit daran angrenzenden, z. B. ebenfalls aus einem gleichen
Material gefertigten Dachabschnitt, wie z. B. dem Dachabschnitt 11a der 13.
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In
der Ausführungsform
nach 14 sind Klappen 59a und 59b vorgesehen,
die entlang einer in Fahrzeuglängsrichtung
verlaufenden Mittellinie 61 des Dachabschnitts 3 türartig schwenkbar
gelagert sind. Die Klappen 59a und 59b können zur
Freigabe der muldenförmigen
Vertiefung(en) 5 im Bereich der Mittellinie 61 aufgeschwenkt
nach oben abragen. In den Mulden können wiederum Polsterungen
aufgenommen sein, um schwere Gegenstände abzustützen. Auch können hierdurch
gegebenenfalls in Verbindung mit einer klappenseitigen Polsterung
entgegengesetzt aufgerichtete, dachseitige Sitzbänke ausgebildet werden.
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Ein
sechstes Ausführungsbeispiel
ist in 15 dargestellt. Unter mindestens
einer hier türartig
am Dach des Kraftfahrzeugs 1 schwenkbar gelagerten Klappe 63a als
Abdeckelement einer Nutzfläche
ist eine Fahrradhalterung 65a integriert. In der geschlossenen
Lage der Klappe 63a ist die muldenförmige Vertiefung 5 des
Dachabschnitts 3 und die Fahrradhalterung 65a überdeckt.
In der geöffneten Lage
der Klappe 63a bildet das in der Vertiefung aufgenommene
Schutzpolster 31 eine Stellfläche für ein Fahrrad 67.
Die Fahrradhalterung 65a kann z. B. aus einer waagerechten
Ebene in eine senkrechte Ebene herausgeklappt und am Fahrrad sowie
in der Halteposition fixiert werden. Dazu weist die Fahrradhalterung 65a eine
versenkbare Haltestange 69 auf, an deren freies Ende eine
Fixiereinrichtung 71 angeordnet ist, die ein Rahmenteil
des Fahrrads 67 umgreift.
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In
Abwandlung kann, wie in 16 dargestellt,
lediglich eine örtlich
begrenzte, türartig
am Dach des Kraftfahrzeugs schwenkbar gelagerte Klappe 63b vorgesehen
sein, die in einer geschlossenen Lage eine integrierte Fahrradhalterung 65b überdeckt.
Zum Halten des auf dem Dach stehenden Fahrrades 67 ist
die Fahrradhalterung 65b bei geöffneter Klappe 63b in
ihre Gebrauchsstellung herausklappbar. Das Fahrrad 67 steht
hier mit den Reifen unmittelbar auf dem Dach und nicht auf der Nutzfläche. Die
Klappe 63b kann hier insbesondere auch integraler Bestandteil
eines erfindungsgemäßen Abdeckelementes
bzw. Tragbodens 11 sein, wie er bereits zuvor beschrieben
worden ist.
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17 zeigt
ein Fahrzeug 1 gemäß dem siebten
Ausführungsbeispiel,
dessen Abdeckelement als ein begehbarer Tragboden 11 ausgebildet
ist. Ein Tragbodenabschnitt 11a bildet eine Rückenlehne
einer Sitz- und/oder Liegefläche.
Dazu ist der Tragbodenabschnitt 11a schwenkbar an dem benachbarten Tragbodenabschnitt
gelagert und in der gezeigten Schwenkposition fixiert.
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In 18 ist
in einer Abwandlung neben dem Tragbodenabschnitt 11a, der
z. B. eine Rückenlehne
einer Sitz- und/oder Liegefläche
bildet, auch ein zweiter Tragbodenabschnitt 11b dargestellt,
der z. B. aus einer dem Dach angepassten, gegenüber einem Tragbodenmittelabschnitt 11e abgewinkelten Lage
in eine waagrechte Lage verschwenkbar ist, und zwar zur Ausbildung
einer im Wesentlichen ebenen Liegefläche.
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Neben
der, insbesondere zur Ausbildung von separaten nebeneinanderliegenden
Liegeflächen weiteren
Aufteilung des Tragbodens 11 in einzelne Tragbodenabschnitte 11a, 11b, 11c und 11d ist
in 19 eine Arretierungsmöglichkeit für geneigt eingestellte Rückenlehnen
einer Sitz- und/oder Liegefläche
dargestellt. Eine Arretierungsvorrichtung 73 weist einen
an dem Tragbodenabschnitt 11c schwenkbar gelagerten Bügel 75 auf.
Der Bügel 75 weist
eine Querstange 77 auf, die in eine von mehreren Rastmulden 79 einer
Rastschiene 81 des Dachabschnitts 3 lösbar arretierbar
ist. Gemäß der 19 ist
jedem der Tragbodenabschnitte 11a, 11b, 11c und 11d eine
eigene Arretierungsvorrichtung 73 zugeordnet, so dass die
Schwenkwinkel jeder Rückenlehne einer
Sitz- und/oder Liegefläche
unabhängig
voneinander einstellbar sind. In gleicher Weise wie die Rückenlehnen
können
auch die Beinauflagen mit entsprechenden Arretierungsvorrichtungen 73 versehen sein.
Die Begrifflichkeit „Bein" und „Rücken" sind hier nur beispielhaft
aus Gründen
der Übersichtlichkeit gewählt. Selbstverständlich können die
Rückenteile auch
Beinteile sein und umgekehrt.
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20 zeigt
die ersten und zweiten Tragbodenabschnitte 11a und 11b in
einer beispielhaften Benutzung von der Seite. Die Dimensionen der
Rückenlehnen
der die Sitz- und/oder Liegefläche
bildenden Tragbodenabschnitte 11a, 11b, 1 1c und 11d sind an
die durchschnittliche Statur eines Menschen 83a, 83b ergonomisch
angepasst.
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Die
Rückenlehnen
einer Sitz- und/oder Liegefläche
bildenden Tragbodenabschnitte 11a, 11b, 11c und 11d können auch,
wie in 21 dargestellt, allesamt waagerecht
ausgerichtet sein, um z. B. eine horizontale Liegefläche bereitzustellen.
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22 zeigte
eine Draufsicht der Seitenansicht von 20. Zwei
Tragbodenabschnitte 11a und 11c sind zur Bildung
von Rückenlehnen
einer Sitz- und/oder Liegefläche
aufgestellt. Die Tragbodenabschnitte 11b und 11d bilden
z. B. Beinauflagen, die gegen die Waagrechte geneigt sein können. Die Menschen
sitzen hier einander zugewandt gegenüber.
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In
der in der 23 gezeigten Abwandlung kann
zusätzlich
zu den Tragbodenabschnitten 11a, 11b, 11c und 11d auch
der mittlere Tragbodenabschnitt 85 verlagert werden. Hierzu
ist der mittlere Tragbodenabschnitt 85 verschwenkbar am
Dachabschnitt 3 gelagert. In seiner Offenstellung ist die
darunter liegende muldenförmige
Vertiefung 5 frei zugänglich.
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Im
achten Ausführungsbeispiel
gemäß den 24 bis 27 ist
das in den vorangegangenen Figuren gezeigte Abdeckelement bzw. der
Tragboden 11 Teil eines auf dem Dachabschnitt 3 angeordneten
zeltartigen Aufbaus. Der zeltartige Aufbau wird in der 24 als
seitlich offener Sonnenschutz und in der 25 als
ein im Wesentlichen geschlossenes Nachtzelt verwendet. Wie aus den 24 bis 27 hervorgeht,
sind an den vorderen und hinteren Enden der Relingstangen 21a und 21b Haltemittel 87a und 87b,
etwa Rastlöcher,
vorgesehen, in die Enden von Spannbögen 89a und 89b einsetzbar
sind. Die Spannbögen 89a und 89b bilden
als Zelt-Strukturteile eine Aufnahme für eine Wetterschutzplane 91.
Die Spannbögen 89a und 89b sind
vorzugsweise lösbar am
Dachabschnitt verrastet. Die Plane 91 kann z. B. mit einfachen
Klettverschlüssen
an den Spannbögen festgelegt
werden.
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In
der 25 ist der zeltartige Aufbau als Nachtzelt gezeigt.
In Ergänzung
zu der Darstellung aus der 24 ist
die Wetterschutzplane 91 über Befestigungsmittel mit
Seitenwänden 93a und 93b,
die vorzugsweise stoffartig sind, verbunden. Auch hier kann die
Fixierung wieder über
Klettverschlüsse
erfolgen.
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Die 26 zeigt
den Zeltaufbau in einer Explosionsdarstellung. An dem Fahrzeug 1 ist
die muldenförmige
Vertiefung 5 in den Dachabschnitt 3 eingebracht.
Die muldenförmige
Vertiefung 5 ist von zwei seitlichen Relingstangen 21a und 21b begrenzt. Ein
Tragrahmen 95, der vorzugsweise aus Aluminium hergestellt
sein kann, trägt
in Fahrzeugquerrichtung zwei Scharnierstangen 97a und 97b,
an denen die Tragbodenabschnitte 11a, 11b, 11c und 11d schwenkbar
gelagert sind. Die Tragbodenabschnitte 11a, 11b, 11c und 11d können vorzugsweise
aus Echtholz hergestellt sein. An den Unterseiten der Tragbodenabschnitte 11a, 11b, 11c und 11d sind
die Arretierungsvorrichtung 73a, 73b, 73c und 73d angebracht.
Mit der Arretierungsvorrichtung 73a, 73b, 73c und 73d erfolgt
die Lehnenverstellung. Die beiden Spannbögen 89a und 89b weisen
an ihren Enden Rastmittel 99a bis 99d auf, welche
in die korrespondierenden Rastlöcher 87a, 87b in
den Relingstangen 21a und 21b einsteckbar sind.
Die Spannbögen 89a und 89b können als
Glasfasergestänge
ausgebildet sein. Die Spannbögen 89a und 89b spannen
die Wetterschutzplane 91 und die Seitenwänden 93a und 93b auf.
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Wie
oben erwähnt
ist, weist das mit den schwenkbar gelagerten Tragbodenabschnitten 11a, 11b, 11c und 11d versehene
Abdeckelement 11 den in etwa mittig vorgesehenen Tragrahmen 95 auf.
Am Tragrahmen 95 sind in Fahrzeuglängsrichtung vorne und hinten
jeweils schwenkbare Tragrahmenteile 96 angelenkt. Auf jedem
dieser Tragrahmenteile 96 sowie auf dem mittig vorgesehenen
Tragrahmen 95 ist jeweils ein Echtholz-Verkleidungselement aufgebracht, das
den Tragrahmen 95 bzw. die Tragrahmenteile 96 bei
abgedeckter Vertiefung 5 nach außen hin verkleidet.
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Der
in den 24 bis 26 gezeigte
Zeltaufbau kann als ein eigenständiger
Zelt-Bausatz ausgeführt
sein, der benutzerseitig auf dem Dachabschnitt 3 des Fahrzeugs 1 montierbar
bzw. vom Dachabschnitt 3 demontierbar ist und gegebenenfalls
auch nachgerüstet
werden kann.
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In
der 27 ist die Anordnung nach 26 im
Zusammenbau in der Benutzung gezeigt. Die Wetterschutzplane 91 kann
zur Bildung eines Sonnenschutzdaches in eine Überkopflage ausgerichtet werden,
in der alle Seiten des Zeltaufbaus frei zugänglich sind.
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In
den 28 bis 34 sind
gemäß dem neunten
Ausführungsbeispiel
unterschiedliche Varianten einer Leiteranordnung 100 gezeigt, über die der
Dachabschnitt 3 in einfacher Weise zugänglich ist. So ist gemäß der 28 die
Leiteranordnung 100 eine an einer Heckklappe befestigte
Leiter, die rückseitig über ein
an der Heckklappe befestigtes Reserverad geführt ist. In der 29 ist
dargestellt, wie die Leiteranordnung 100 heckseitig an
einem Eckbereich 101 vorgesehen sein kann. Dazu sind in
den Eckbereich 101 mehrere übereinander angeordnete Mulden 103a, 103b und 103c eingebracht.
Innerhalb der Mulden 103a, 103b und 103c sind
Trittelemente 105a, 105b und 105c vorgesehen,
welche die Mulden 103a, 103b und 103c in
einzelne Muldensegmente aufteilen. Die Trittelemente 105a, 105b und 105c bilden
zusammen mit den Mulden 103a, 103b und 103c als
Fußaufnahmen
die Leiteranordnung 100.
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In
der 30 ist eine Abwandlung dargestellt, bei der lediglich
eine vertikal langgestreckte Mulde 103 vorgesehen ist.
In der Mulde 103 ist neben den Trittelementen auch ein
Rückscheinwerfer
integriert.
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Die 31 zeigt
eine Leiteranordnung 110, die erfindungsgemäß im heckseitigen
Laderaum des Fahrzeugs 1 vorgesehen ist. Dazu sind auskragende Trittelemente 107a, 107b und 107c sprossenartig
an einem Türrahmen 109 des
Fahrzeugs 1 befestigt. Bei geöffneter Heckklappe bzw. Hecktüre 111 sind
die Trittelemente 107a, 107b und 107c zum
Aufsteigen zugänglich.
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Alternativ
können,
wie in der 32, gezeigt die Trittelemente 107a, 107b und 107c am,
vorgesehen sein. Bei geöffneter
Schiebetüre 113 sind
die Trittelemente 107a, 107b, 107c und 107d zum
Aufsteigen zugänglich.
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Nach
der 33 wird die Leiteranordnung 100 von seitlich
hinter der Fahrertüre 115 – oder auch Beifahrertüre – eingebrachten
Mulden 103a, 103b und 103c gebildet.
Jede Mulde 103a, 103b und 103c weist
eine horizontale, untere Seitenfläche 117a, 117b und 117c auf,
welche die Trittelemente bilden. Der Leiteranordnung kann ein am
Fahrzeug 1 befestigter Handlauf 119 zugeordnet
sein.
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In
der 34 ist eine andere Leiteranordnung 100 dargestellt.
Die Leiteranordnung 100 umfasst eine heckseitige Stauraummulde 121.
Dabei kann die Kontur des Fahrzeugs 1 mit einer Heckklappe 123 abschließen, ohne
dass Trittelemente der Leiteranordnung 100 über die
Kontur hervorstehen. Die Stauraummulde 121 kann dabei innerhalb
einer Heckscheibe 125 der Heckklappe 123 integriert
sein.
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In
den 35 und 36 ist
das neunte Ausführungsbeispiel
gezeigt, bei dem das in den vorangegangenen Figuren gezeigten Abdeckelement bzw.
der Tragboden 11 mittels einer Verriegelungseinrichtung 129 am
Dachabschnitt 3 verriegelbar ist. Hierzu weist die Verriegelungseinrichtung 129 gemäß den 35 und 36 ein
Riegelelement 130 auf, das in den Figuren zweiteilig aus
einem am Dachabschnitt 3 um seine Längsachse 131 drehbar gelagerten
Schwenkzapfen 133 und einen Haltebügel 134 aufweist.
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Der
Schwenkzapfen 133 ist gemäß den 35 und 36 vertikal
in der Fahrzeughochrichtung drehbar im Dachabschnitt 3 gelagert
und weist an seinem oberen freien Ende einen Quersteg 135 auf,
so dass der Schwenkzapfen 133 insgesamt T-förmig ausgebildet ist. In der
in der 35 gezeigten Verriegelungsposition übergreift
der Quersteg 135 des Schwenkzapfens 133 oberseitig
das Abdeckelement 11, wodurch ein unbeabsichtigtes Verstellen
des Abdeckelements 11 aus seiner Geschlossenstellung verhindert
ist. Gemäß den beiden
Figuren ist der Schwenkzapfen 133 durch einen Durchführungsschlitz 136 des
Abdeckelements 11 geführt, und
ist der Quersteg 135 oberseitig auf dem Abdeckelement 11 angeordnet.
Der Schwenkzapfen 133 ist daher an der Oberseite des Abdeckelements 11 frei zugänglich.
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Wie
aus den Figuren weiter hervorgeht, ist der Durchführungsschlitz 136 in
einem Boden 138 eines topfförmigen Einsatzteiles 137 vorgesehen,
das beispielhaft in einer nicht gezeigten Montageöffnung des
Abdeckelements 11 eingesetzt ist. Der Quersteg 135 ist
in etwa flächenbündig mit
der Oberseite des Abdeckelements 11 in dem topfförmigen Einsatzteil 137 versenkt
angeordnet.
-
An
den beiden Enden des Querstegs 135 ist der Haltebügel 134 schwenkbar
gehaltert. Der Haltebügel 134 bildet
zusammen mit dem Quersteg 135 eine Verzurröse 139,
mittels der Ladegut bzw. die Gegenstände 13 mittels Riemen
oder dergleichen auf dem Abdeckelement 11 festgezurrt werden
können.
In der 35 ist der schwenkbare Haltebügel 134 zusammen
mit dem Quersteg 135 versenkt in dem topfförmigen Einsatzteil 137 gezeigt.
Der Haltebügel 134 dient
zugleich auch als Betätigungselement
zur einfachen Betätigung
des T-förmigen Schwenkzapfens 133.
-
In
der 36 ist der T-förmige
Schwenkzapfen 133 in seiner Entriegelungsposition gezeigt. Demzufolge
ist der T-förmige
Schwenkzapfen 133 um etwa 90° gegenüber seiner in der 35 gezeigten
Verriegelungsposition gedreht. Der Quersteg 135 des Schwenkzapfens 133 übergreift
daher nicht mehr den Boden 138 des topfförmigen Einsatzteils 137,
sondern ist gegenüber
dem Durchführungsschlitz 136 derart
ausgerichtet, dass er durch den Schlitz 136 des Einsatzteils 137 führbar ist.
Das Abdeckelement 11 kann daher in der Entriegelungsposition
des Schwenkzapfens 133 ohne weiteres in eine Gebrauchsstellung
hochgeschwenkt werden.
-
Wie
beispielhaft in der 18 oder 19 gezeigt
ist, kann die oben beschriebenen Verriegelungseinrichtung 129 jeweils
an den einfach zugänglichen
Eckbereichen 140 des Tragbodens 11 bzw. der schwenkbaren
Tragbodenabschnitte vorgesehen sein.
-
- 1
- Fahrzeug
- 3
- Dachabschnitt
- 5
- muldenförmige Vertiefung
- 7
- Bodenfläche
- 9
- Seitenwände
- 11
- Tragboden
- 13
- Gegenstände
- 15a,
15b
- Schiebelager
- 17
- Tragbodenabschnitt
- 19
- Seitenwand
- 21a,
21b
- Relingstange
- 23
- Abdeckplane
- 25
- Rückseite
- 27
- Fenster
- 29
- Schiebeführung
- 31
- restverdeckender
Tragbodenabschnitt
- 33
- seitliche Öffnung
- 35
- perforierte
Wände
- 37
- zweite
Haltemittel
- 39a,
39b
- Gurtrollen
- 41a,
41b
- Gurte
- 43a,
43b
- Gurtenden
- 45
- Tuchrolle
- 47
- Tuch
- 49a,
49b
- Klappen
- 51
- verbindende
Haltemittel
- 53a,
53b, 53c
- Polsterbezüge
- 55a,
55b
- erste
Sitzlehnen
- 57a,
57b
- zweite
Sitzlehnen
- 59a,
59b
- Banklehnen
- 61
- Mittellinie
- 63a,
63b
- Klappe
- 65a,
65b
- Fahrradhalterung
- 67
- Fahrrad
- 69
- Haltestange
- 71
- Fahrradhaltemittel
- 73
- Arretierungsvorrichtung
- 75
- Bügel
- 77
- Querstange
- 79
- Rastmulden
- 81
- Rastschiene
- 83a,
83b
- Mensch
- 85
- mittlerer
Tragbodenabschnitt
- 87a,
87b
- Haltemittel
- 89a,
89b
- Spannbögen
- 91
- Wetterschutzplane
- 93a,
93b
- Seitenwände
- 95
- Tragrahmen
- 96
- schwenkbare
Tragrahmenteile
- 97a,
97b
- Scharnierstangen
- 99a,
99b, 99c
- Rastmittel
- 100
- Leiteranordnung
- 101
- Eckbereich
- 103a,
103b, 103c
- Mulden
- 105a,
105b, 105c
- Trittelemente
- 107a,
107b, 107c
- sprossenartige
Trittelemente
- 109
- Türrahmen
- 111
- Hecktüre
- 113
- Schiebetür
- 115
- Fahrertür
- 117a,
117b, 177c
- Seitenfläche
- 119
- Handlauf
- 121
- Stauraummulde
- 123
- Heckklappe
- 125
- Innenwand
- 127
- Außenwand
- 129
- Verriegelungseinrichtung
- 131
- Längsachse
- 133
- Schwenkzapfen
- 134
- Haltebügel
- 135
- Quersteg
- 136
- Durchführungsöffnung
- 137
- topfförmiges Einsatzteil
- 138
- Boden
des topfförmigen
Einsatzteils 137
- 139
- Verzurröse
- 140
- Eckbereich
des Abdeckelements 11 bzw. der Tragbodenabschnitte 11a, 11b, 11c, 11d